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Die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzeirung ergibt." (Artikel 3 der Geschmacksmusterverordnung)
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Jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand - einschließlich Verpackungen, grafischer Symbole und Schrifttypen - zählt als Erzeugnis. Teile von Erzeugnissen, die man zerlegen und wieder zusammensetzen kann, können ebenfalls geschützt werden. (Produktverpackungen, Logos, Computersymbole, Schrifttypen, Grafische Gestaltungen, Aufmachungen, Web-Design, Karten)
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Kriterien: Neuheit / Eigenart
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Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder über das Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) |
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Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder über das Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) > API ? |
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